BBI Schmitz + Müller
 

Bauhpysik

Wärmeschutz

Sachverständiger

Energieberatung

Bauschäden

Ulrich Schmitz

Olaf Müller

GEG

Energieeinsparverordnung

erneuerbare Energie

EEWärmG

 
 
 
 
 

Auf diesen Seiten möchten wir Sie über die technischen Konsequenzen informieren, die sich für Bauherren aus neuen Gesetzen und Verordnungen ergeben. Dies ist keine Rechtsberatung. Es soll nur eine Hilfe sein, die oft umständlich formulierten Texte besser zu verstehen.

 EEWärmeG, Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz von 2009

Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz ist im August 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG ersetzt worden.
Das EEWärmeG, zuletzt geändert im Oktober 2015, gilt für Neubauten, sowohl für Wohngebäude als auch für Nichtwohngebäude.
Um die Anforderungen des EEWärmG durch Einsatz erneuerbarer Energien für Neubauten zu erfüllen, hat man folgende Optionen:

  • Der Deckungsanteil der Solarthermie am Wärmeenergiebedarf muss mindestens 15% betragen. Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn für Ein- und Zweifamilienhäuser mindestens 0,04 m² Kollektorfläche pro m² Wohnfläche und für Mehrfamilienhäuser 0,03 m² Kollektorfläche pro m² Wohnfläche installiert werden. Die verbauten Module müssen das "Solar Keymark"-Zertifikat haben.
  • Geothermie und Umweltwärme müssen mindestens 50% des Gesamtenergiebedarfs abdecken. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) der eingesetzten, elektrischen Wärmepumpe hat bestimmte Mindestanforderungen zu erfüllen.
    Wird Warmwasser ohne die Wärmepumpe erzeugt, JAZ > 3,5 für Luft/Wasser-Wärmepumpen, für andere Wärmepumpen JAZ > 4,0.
    Wird auch Warmwasser mit der Wärmepumpe erzeugt, JAZ > 3,3 für Luft/Wasser-Wärmepumpen, für andere Wärmepumpen JAZ > 3,8.
    Es sind Wärme- und Stromzähler vorzusehen, damit die Anforderungen im laufenden Betrieb überprüft werden können.
    Für Wärmepumpen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, gelten gesonderte Anforderungen.
    Als Nachweis gilt die Bescheinigung eines Sachkundigen.
  • Für feste Biomasse muss der Deckungsanteil am Wärmeenergiebedarf muss mindestens 50% betragen. Als Brennstoff sind nur naturbelassenes Holz oder Stroh zugelassen. Die Feuerungsanlage muss der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV, seit 22.03.2010 in Kraft) entsprechen. Der Deckungsanteil am Energiebedarf für Wärme muss bei Anlagen < 50 kW 86%, bei Anlagen > 50 kW 88% betragen. Dies ist durch einen Sachkundigen, den Anlagenhersteller oder einen Fachbetrieb nachzuweisen.
  • Für flüssige Biomasse muss der Deckungsanteil am Wärmeenergiebedarf ebenfalls mindestens 50% betragen. Es sind nur Brennstoff zulässig, die entsprechend der Nachhaltigkeitsverordnung erzeugt worden sind. Der Heizkessel muss der besten verfügbaren Technik (aktuell also Öl-Brennwert-Kessel) entsprechen. Dies ist durch einen Sachkundigen, den Anlagenhersteller oder einen Fachbetrieb nachzuweisen.
  • Der Deckungsanteil von Bio-Gas am Wärmeenergiebedarf muss mindestens 30% betragen. Gasförmige Biomasse darf nur im Zusammenhang mit Kraft-Wärme-Kopplung genutzt werden. Die Herstellung des Bio-Gases, z.B. Bio-Methan muss dem besten, verfügbaren Stand der Technik entsprechen.
    Die Gesetzkonforme Nutzung ist durch einen Sachkundigen, den Anlagenhersteller oder einen Fachbetrieb bzw. den Brennstoffhändler nachzuweisen.

Sind die genannten Optionen nicht angewendbar, können die Anforderungen des EEWärmG durch folgende Maßnahmen kompensiert werden:

  • Die zulässigen Höchstwerte der EnEV-Anforderungen werden um mindestens 15% unterschritten. Dies ist, wenn alle vorgenannten Optionen nicht möglich sind, nur durch mehr Dämmung zu erreichen.
  • Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung mit einem Wirkungsgrad von mindestens 70%. Der Deckungsanteil muss mindestens 50% betragen.
  • Nutzung von Abwärme mit einer Wärmepumpe oder Einsatz einer Wärmerückgewinnungsanlage, in der z.B. der Abluft die Wärme vor dem Ausströmen ins Freie entzogen wird. Der Deckungsanteil muss mindestens 50% betragen.
  • Anschluss des Gebäudes an ein Nah- oder Fernwärmenetz.